Sagen Sie uns, was los ist
Ob Anruf, E-Mail oder Formular — Sie erhalten in der Regel am selben Werktag eine Einschätzung und einen Richtpreis. Kostenlos und unverbindlich.
Eilfall? Bei Wespen, Hornissen, Ratten, Bettwanzen oder Schaben rufen Sie besser direkt an — das geht deutlich schneller als das Formular.
Einsatzgebiet
- Zürich (Stadt & Kreise 1–12)
- Winterthur
- Dietikon
- Uster
- Dübendorf
- Kloten & Flughafenregion
- Zürichsee-Region (linkes & rechtes Ufer)
Antworten auf die häufigsten Fragen
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Eine telefonische Ersteinschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Stunden während unserer Erreichbarkeitszeiten. Bei Wespen- und Hornissennestern sowie akutem Ratten- oder Bettwanzenbefall bemühen wir uns um einen Termin innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Für nicht dringende Anliegen vereinbaren wir einen Termin, der Ihnen zeitlich passt.
Was kostet ein Einsatz — und kommen Anfahrtskosten dazu?
Auf jeder Leistungsseite finden Sie einen Richtpreis, der den Standardfall abdeckt. Im Grossraum Zürich ist die Anfahrt in diesem Richtpreis enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei aussergewöhnlichem Aufwand — etwa grossflächigem Befall, schwer zugänglichen Nestern oder mehreren Behandlungsdurchgängen. Den definitiven Preis nennen wir Ihnen vor Arbeitsbeginn als verbindliche Offerte, nie erst auf der Rechnung.
Ist die Behandlung sicher für Kinder und Haustiere?
Das ist unser wichtigstes Auswahlkriterium bei der Methode. Wo immer es fachlich vertretbar ist, arbeiten wir mit Wärmebehandlung, mechanischen Fallen, gesicherten Köderstationen und baulicher Abdichtung statt mit grossflächigen Sprühmitteln. Wenn ein Biozidprodukt nötig ist, verwenden wir ausschliesslich in der Schweiz zugelassene Mittel und sagen Ihnen vorher genau, welche Räume wie lange nicht betreten werden dürfen.
Muss ich für die Behandlung aus der Wohnung ausziehen?
In den allermeisten Fällen nicht. Bei den meisten Behandlungen können Sie die Wohnung noch am selben Tag wieder normal nutzen. Eine Ausnahme ist die Wärmebehandlung gegen Bettwanzen: Dort ist der betroffene Raum für mehrere Stunden nicht nutzbar. Wir sagen Ihnen bei der Terminvereinbarung, mit welcher Einschränkung Sie konkret rechnen müssen.
Merken meine Nachbarn oder Gäste, dass Sie da waren?
Nur wenn Sie es möchten. Auf Wunsch kommen wir mit unbeschrifteten Fahrzeugen und ohne auffällige Arbeitskleidung. Gerade für Restaurants, Hotels, Arztpraxen und Mehrfamilienhäuser ist Diskretion ein zentraler Teil unserer Arbeit — ein Schädlingsbefall ist kein Hygieneversagen, sondern passiert in jedem Gebäude.
Ich bin Mieter — wer bezahlt die Schädlingsbekämpfung?
In der Schweiz gilt ein Schädlingsbefall in der Regel als Mangel an der Mietsache, für dessen Behebung die Vermieterschaft aufkommt — ausser der Befall wurde durch den Mieter verschuldet. Melden Sie den Befall deshalb umgehend schriftlich der Verwaltung; unterlassene Meldung kann Ihre Ansprüche gefährden. Wir stellen die Rechnung auf Wunsch direkt an die Verwaltung oder die Eigentümerschaft aus und liefern eine Dokumentation, die Sie dort einreichen können. Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Was passiert, wenn der Befall zurückkommt?
Bei Ratten, Mäusen und Bettwanzen ist eine Nachkontrolle fester Bestandteil unserer Behandlung — gerade dort entscheidet die zweite Kontrolle darüber, ob das Problem wirklich weg ist. Zeigt sich dabei noch Aktivität, behandeln wir im Rahmen des vereinbarten Auftrags nach. Bei einem neuen, unabhängigen Befall zu einem späteren Zeitpunkt handelt es sich um einen neuen Auftrag; wir sagen Ihnen offen, welcher Fall vorliegt.
Arbeiten Sie auch für Gastronomie, Gewerbe und Verwaltungen?
Ja. Für Betriebe mit Lebensmittelbezug arbeiten wir dokumentationspflichtig und erstellen auf Wunsch ein Behandlungsprotokoll, das Sie der Lebensmittelkontrolle vorlegen können. Für Liegenschaftsverwaltungen und Betriebe mit wiederkehrendem Risiko bieten wir Monitoring-Abos mit festem Turnus und Kurzbericht nach jedem Besuch an.
Wie kann ich bezahlen?
Sie erhalten nach dem Einsatz eine Rechnung mit QR-Zahlteil, zahlbar innert 30 Tagen. Für Privatkunden ist auch Barzahlung vor Ort möglich. Für Geschäftskunden und Verwaltungen rechnen wir auf Wunsch periodisch oder pro Objekt ab.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir arbeiten im Grossraum Zürich: in der Stadt Zürich inklusive aller Kreise 1–12, in Winterthur, Dietikon, Uster, Dübendorf, in Kloten und der Flughafenregion sowie rund um den Zürichsee am linken und rechten Ufer. Liegt Ihr Objekt knapp ausserhalb, fragen Sie uns trotzdem an — meistens lässt sich das einrichten.